Trauung

Es ist schön, wenn zwei Menschen in Liebe zueinander gefunden haben. In der Kirche wird die Beziehung zwischen zwei Menschen unter den Segen Gottes gestellt.


Kirchliche Trauung
Zunächst: Sprechen Sie sich bitte wegen der Anmeldung so früh wie möglich mit Ihrem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin! Das ist normalerweise da, wo Sie mit erstem Wohnsitz wohnen. In großen und / oder sehr schönen Kirchen kann es außerdem passieren, dass an dem von Ihnen gewünschten Termin die Kirche nicht mehr frei ist. Machen Sie also einen Termin für die Trauung aus. Normalerweise wird das an einem Samstag sein, zwischen etwa 13.30 Uhr und 16.00 Uhr. Aber das können Sie natürlich auch anders vereinbaren. Bei dem ersten Kontakt wird die Pfarrerin oder der Pfarrer auch einen Termin für ein Traugespräch mit Ihnen verabreden. In dem Gespräch wird es auch darüber gehen, was die Ehe bedeutet, für die Kirche, vor allem aber für Sie. Und schließlich werden in dem Gespräch alle äußeren – aber keineswegs unwichtigen – Dinge zu klären sein. Als kleine »Hausaufgabe« suchen Sie dann einen Trauspruch aus, der zu Ihnen passt (da gibt es freilich Vorschläge); das kann vor oder nach dem Traugespräch geschehen. Der Trauspruch steht – so ist es jedenfalls gedacht – wie eine Art Motto über ihrer Ehe. 

 

An Dokumenten brauchen die Pfarrämter natürlich Ihre persönlichen Angaben, Namen, Adresse, Angaben über Taufe, Konfirmation, Eltern usw. Einheitliche Regeln dafür gibt es aber nicht. Am besten legen Sie Ihr Familienstammbuch vor, wenn Sie schon eines haben. Denn da steht (fast) alles drin, was die Pfarrämter an Angaben über Sie benötigen. Möglicherweise heiraten Sie ja erst kurz vor der Trauung standesamtlich, dann können Sie es selbstverständlich nachreichen und die Angaben vorher mündlich machen (z. B. beim Traugespräch). Nach der Trauung erhalten Sie eine Urkunde, die meist als Vordruck im Stammbuch schon enthalten ist.

 

Welcher Ansprechpartner ist für mich zuständig?
Vielleicht wollen Sie aber woanders heiraten, zum Beispiel da, wo Sie herkommen, in der Kirche, in der Sie getauft oder konfirmiert sind. Wenn Sie also in einer anderen, eigentlich nicht für Sie zuständigen Kirche heiraten wollen, sprechen Sie auf alle Fälle rechtzeitig mit dem dortigen Pfarrer oder der dortigen Pfarrerin. Dabei können Sie alles Weitere vereinbaren. Von Ihrem eigentlich zuständigen Pfarramt benötigen Sie dann ein Dimissoriale, d. h. eine Erlaubnis, dass die Trauung woanders stattfinden kann. 

Wie läuft der Traugottesdienst ab? Können wir mitgestalten?
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Traugottesdienst zu feiern. Und selbstverständlich haben Sie dabei viel Gestaltungsspielraum. Freilich gibt es ein Grundmuster...

•Orgelvorspiel mit Einzug
•Begrüßung
•Lied
•Psalm und Gebet
•Ansprache
•Lied oder Musik
•Trauung (mit Schriftlesung, Traufragen, Ringwechsel und Trausegen)
•Lied oder Musik
•Fürbitten und Vaterunser
•Schlusslied oder Musik
•Segen
•Orgelnachspiel und Auszug

Wenn Sie möchten, können Sie Vorschläge für die Gestaltung der einzelnen Stücke machen. Das wird vor allem die Lieder oder überhaupt die musikalische Gestaltung betreffen. Geeignete Lieder sind natürlich vor allem Lob- und Danklieder.   Aber auch Psalm und Fürbitten bieten sich an. Die Fürbitten können auch von Freunden oder Verwandten übernommen werden, ob nur gelesen oder sogar selbst verfasst.  Oft soll der Traugottesdienst musikalisch besonders gestaltet werden. Wenn das Bekannte von Ihnen tun oder Sie das Ganze selbst organisieren, ist das kein Problem. Die Orgel wird den Musikern sicherlich zugänglich sein. Wenn Sie dazu allerdings die übliche Organistin oder den Organisten benötigen, erwartet sie / er normalerweise einen gewissen Obulus für seinen Mehraufwand. Sprechen Sie aber auf alle Fälle rechtzeitig mit ihr / ihm über Ihre musikalischen Vorhaben. 

Blumenschmuck, Fotografen …
Seien Sie bitte taktvoll, was das fotografieren angeht. Und sagen Sie das bitte auch Ihren Gästen! Blumen gibt es in jeder Kirche an jedem Sonntag. Wenn Sie aber etwas Besonderes möchten, verabreden Sie das mit dem zuständigen Küster oder der Küsterin. Den Kontakt stellt sicherlich das Pfarramt her. 

Mein Partner ist katholisch ...
Heutzutage sind sog. ökumenische Trauungen keine Seltenheit. Eines muss allerdings klar gesagt werden: Ein ökumenische Trauung im eigentlichen Sinn gibt es nicht! Die beiden großen Kirchen konnten sich noch nicht auf eine gemeinsame Formel einigen. Es gibt immer nur eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung oder umgekehrt. Die »Hauptkonfession« richtet sich nach der Kirche, in der die Trauung stattfindet. Der gastgebende Pfarrer oder die Pfarrerin vollzieht dann in der Regel auch die eigentliche Trauzeremonie, während der Gast die Ansprache hält.   Normalerweise findet das Traugespräch dann auch mit beiden Pfarrern statt. Dabei lässt sich natürlich alles genau vereinbaren. Wichtig für den katholischen Partner ist allerdings, dass er sich einen so genannten Dispens von der Formpflicht einholt. Denn: Nach katholischem Verständnis ist nur verheiratet, wer katholisch heiratet. Die stellt der zuständige katholische Pfarrer mit Zustimmung des Bischofs aus. Das klingt recht kompliziert, sollte in den meisten Fällen aber eine Formsache sein. Der Dispens von der Formpflicht ist auch nötig, wenn ein katholischer Partner nur evangelisch heiratet.

… oder gehört einer anderen oder keiner Religion an?
Da die kirchliche Trauung immer auch ein Stück aktiver Seelsorge ist, sollte sie auch nicht verweigert werden, wenn ein Partner keiner Kirche angehört. Dabei spielt es dann kaum eine Rolle, ob er ausgetreten oder Mitglied einer anderen Religion ist. Dieses Thema wird allerdings im Traugespräch besprochen werden. Wenn Ihr Partner einer anderen Religion angehört (z. B. dem Islam), sollte er sich auch darüber klar werden, was eine christliche Trauung für seinen Glauben bedeutet.